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Beitrag vom 11.08.2009
BGH erklärt die Verurteilung des Rechtsextremisten Horst Mahlers zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren wegen Volksverhetzung für rechtskräftig
»Nana« Nicole Wenger
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sah den Revisionsantrag des Antisemiten und Holocaust-Leugners Horst Mahlers als unbegründet an und gab diesem, mit dem Beschluss vom 4. August 2009...
...nicht statt.
Das Urteil des Landgerichts München ist damit rechtskräftig.
Das Landgericht München II hatte bereits am 25. Februar 2009 den Angeklagten wegen Volksverhetzung in (mindestens) drei Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt.
Zum Urteil vom 25. Februar 2009 des Münchner Landgerichts
Nach den Urteilsfeststellungen verschickte der bereits mehrfach einschlägig vorbestrafte, heute 73-jährige Angeklagte im November 2007 an mehrere Empfänger CD-ROMs und veranlasste im Mai/Juni 2008 den Versand von DVDs, mit deren Inhalten er jeweils beharrlich den Holocaust leugnete. Zudem rief er am 3. September 2007 in einer Videoaufzeichnung, die im Internet veröffentlicht wurde, zum Kampf der Deutschen gegen die Juden auf und stachelte zu Hass und Abneigung gegen die in Deutschland lebende jüdische Bevölkerung an.
Wie der Vorsitzende Richter des Landgerichts Martin Rieder erklärte, habe nur das Alter des Angeklagten ihn vor einer noch längeren Haftstrafe bewahrt. Das Strafmaß entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Mahler nahm das Urteil mit unbewegter Miene entgegen und verzichtete zunächst auf eine Stellungnahme, legte dann in der Folge aber eine, auf die nicht näher ausgeführte Verfahrens- und Sachrüge gestützte, Revision ein.
Das Gericht erließ aufgrund bestehender Fluchtgefahr einen sofortigen Haftbefehl gegen den ehemalige NPD-Anwalt. Dieser hatte nicht nur im Gerichtssaal beharrlich den Holocaust geleugnet, sondern dort mehrfach angekündigt, seine Volksverhetzungen in dieser Form auch in Zukunft fortzusetzen. Schon während der Verhandlung forderte Horst Mahler wiederholt das Gericht auf, zu beweisen, dass es den Holocaust gegeben habe. Ferner drohte er in seinem Schlusswort dem Gericht und seinen RichterInnen mit der "Wut der Völker", die ihren "Siedepunkt" erreicht hätte.
Der Vorsitzende Richter Martin Rieder konfrontierte Mahler mit seinen eigenen Aussagen aus den 1970er Jahren: Er zitierte aus einem Buch Mahlers, in dem dieser noch scharf gegen den Nationalsozialismus Stellung bezogen hatte. In seiner Urteilsbegründung bezeichnete er den Rechtsextremisten und Provokateur als "völlig uneinsichtig" und "gänzlich unbelehrbar". Mahler sei ein "selbstgerechter Selbstdarsteller", der sich mit aller Macht und um jeden Preis der Aufmerksamkeit versichern müsse. Es sei an der Zeit, diese "Show" zu beenden.
Mahler ist bereits mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt worden.
In den 1970er Jahren trat er als Gründungsmitglied der Roten Armee Fraktion (RAF) in Erscheinung, und vertrat als Verteidiger Baader und Ensslin. 2003 verteidigte Mahler als NPD-Mitglied und Anwalt die rechtsextremistische Partei im Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
AVIVA-Kommentar: Die Verurteilung des Antisemiten und Neo-Nazis Horst Mahlers ist nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Denn solange das Verbot der rechtextremen NPD auf sich warten lässt, wird einer Vereinigung das Forum gegeben auch in Zukunft ihr antisemitisches und rassistisches Gedankengut zu verbreiten. Die NPD ist eine "Partei", deren Mitglieder, wie der Fall Horst Mahler zeigt, die Shoa verleugnen und das Rechtssystem der BRD nicht akzeptieren. Ein Verbot würde zeigen, dass in diesem Land die demokratischen Grundsätze wirklich ernst genommen werden.
(Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs)
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